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   OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11   

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OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11 (https://dejure.org/2011,75268)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2011 - 20 W 70/11 (https://dejure.org/2011,75268)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 20 W 70/11 (https://dejure.org/2011,75268)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend erforderlich; §§ 53, 71, GBO; 3 Abs. 2, 25 Abs. 2 WEG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03

    Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Veräußerungsbeschränkung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Auch hier ist der Senat (Beschl. v. 20.05.2003 -20 W 169/2003- NZM 2004, 233=NJW-RR 2004, 524) mit der überwiegenden Auffassung (Oberlandesgericht Hamm FGPrax 2001, 98; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 12, Rdnr. 14; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 64) der Auffassung, dass den übrigen Wohnungseigentümer kein Berichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB zusteht.

    Das Oberlandesgericht Hamm hat auch durch Beschluss vom 10.05.2011 - 15 Wx 536/10 - (NZM 2004, 233) für den vergleichbaren Fall der ohne die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgten Eintragung einer Grundschuld im Erbbaugrundbuch entschieden, dass der Grundstückseigentümer zur Einlegung einer Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nicht berechtigt ist.

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 3 Wx 364/03

    Stimmberechtigung, wenn einem Wohneigentümer, dem ein Wohneigentum zur Hälfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Da die Regelung der Teilungserklärung im vorliegenden Fall trotz der Zitierung von § 25 Abs. 2 WEG hinsichtlich der Stimmkraft im Sinn eines sog. Wertstimmrechts erfolgt ist (vgl. Anmerkung von Becker ZWE 2007, 156 zu Oberlandesgericht München, Beschl. v. 23.08.2006 - 34 Wx 58/06- ZWE 2007, 153 -), kommt den Entscheidungen, denen ein reines Kopfprinzip zugrunde liegt (Oberlandesgericht München, a. a. O.; KG, NZM 2000, 671, 672; Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2004, 234), für die vorliegende Fallgestaltung keine Bedeutung zu.
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01

    Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Auch hier ist der Senat (Beschl. v. 20.05.2003 -20 W 169/2003- NZM 2004, 233=NJW-RR 2004, 524) mit der überwiegenden Auffassung (Oberlandesgericht Hamm FGPrax 2001, 98; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 12, Rdnr. 14; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 64) der Auffassung, dass den übrigen Wohnungseigentümer kein Berichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB zusteht.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Da im Fall der Übertragung eines von vornherein in sich abgeschlossenen Raumes wie einer Garage oder einem Keller keine Unklarheit bezüglich der Zuordnung zu anderem Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum besteht, muss auch die Abgeschlossenheit nicht neu bescheinigt werden (Oberlandesgericht Zweibrücken ZMR 2001, 664; Oberlandesgericht Celle DNotZ 1975, 42, 44).
  • KG, 15.09.1999 - 24 W 9353/97

    Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Da die Regelung der Teilungserklärung im vorliegenden Fall trotz der Zitierung von § 25 Abs. 2 WEG hinsichtlich der Stimmkraft im Sinn eines sog. Wertstimmrechts erfolgt ist (vgl. Anmerkung von Becker ZWE 2007, 156 zu Oberlandesgericht München, Beschl. v. 23.08.2006 - 34 Wx 58/06- ZWE 2007, 153 -), kommt den Entscheidungen, denen ein reines Kopfprinzip zugrunde liegt (Oberlandesgericht München, a. a. O.; KG, NZM 2000, 671, 672; Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2004, 234), für die vorliegende Fallgestaltung keine Bedeutung zu.
  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Da im Fall der Übertragung eines von vornherein in sich abgeschlossenen Raumes wie einer Garage oder einem Keller keine Unklarheit bezüglich der Zuordnung zu anderem Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum besteht, muss auch die Abgeschlossenheit nicht neu bescheinigt werden (Oberlandesgericht Zweibrücken ZMR 2001, 664; Oberlandesgericht Celle DNotZ 1975, 42, 44).
  • OLG Hamm, 12.08.1996 - 15 W 241/96

    Beschwerdeberechtigung bei Löschungsantrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Dafür ist unerheblich, ob sich die Beschwerde unmittelbar gegen die Eintragung oder wie vorliegend gegen die Zurückweisung einer zunächst an das Grundbuchamt gerichteten Anregung richtet, einen Amtswiderspruch einzutragen (KG in KGJ Band 47, 182 ff.; dass. Rpfleger 1972, 174; OLG Hamm NJW-RR 1997, 593, 594; Senat, Beschl. v. 29.10.2001 - 20 W 448/2000 - und vom 30.08.2005 -20 W 93/2004-; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 71, Rdnr. 68, 69 m. w. H.; Hügel/Kramer: GBO, 2. Aufl., § 71, Rdnr. 191 m. w. H.; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 71, Rdnr. 128).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06

    Stimmrechtsvermehrung und Stimmrechtsausschluss bei Verkauf von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Da die Regelung der Teilungserklärung im vorliegenden Fall trotz der Zitierung von § 25 Abs. 2 WEG hinsichtlich der Stimmkraft im Sinn eines sog. Wertstimmrechts erfolgt ist (vgl. Anmerkung von Becker ZWE 2007, 156 zu Oberlandesgericht München, Beschl. v. 23.08.2006 - 34 Wx 58/06- ZWE 2007, 153 -), kommt den Entscheidungen, denen ein reines Kopfprinzip zugrunde liegt (Oberlandesgericht München, a. a. O.; KG, NZM 2000, 671, 672; Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2004, 234), für die vorliegende Fallgestaltung keine Bedeutung zu.
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Wenn die Abgeschlossenheit aber tatsächlich fehlt, hindert dies nicht die Entstehung von Sondereigentum, denn bei § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG handelt es sich lediglich um eine Sollvorschrift (BGH NJW 2008, 2982=Rpfleger 2008, 631; BayObLG ZMR 1999, 266; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 3, Rdnr. 18; Palandt/Bassenge, a. a. O., § 3, Rdnr. 7).
  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 122/93

    Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11
    Ohne dass es für die vorliegende Entscheidung darauf ankommt, ist anzumerken, dass Abgeschlossenheit kein baurechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Begriff darstellt, sondern lediglich gewährleisten soll, dass jeder Sondereigentumsbereich von demjenigen der anderen Wohnungseigentümer und vom gemeinschaftlichen Eigentum eindeutig abgegrenzt wird (BayObLG NJW-RR 1994, 716).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04

    Wohnungseigentum: Grundbuchberichtigung und Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Amtswiderspruch bei fehlender Zustimmung

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